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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE: Rechstextreme NPD von deutscher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

– Die rechtsextreme NPD wird in Deutschland für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden, laut Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD.

Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben, wie dpa berichtet.

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Parteien können in Deutschland Geld vom Staat für ihre Arbeit – etwa den Wahlkampf – bekommen. Die Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen. Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr.

Blaupause für die AfD?

Die NPD war in dern 1960er Jahren gegründet worden. Damals schaffte sie vorübergehend den Einzug in verschiedene westdeutsche Landesparlamente. Nach der deutsche Wiedervereinigung hatte sie im Osten Deutschlands noch einige Wahlerfolge. Mit dem Aufkommen der rechten Alternative für Deutschland (AfD) nach 2013 versank sie allmählich in der Bedeutungslosigkeit.

Die jetzige Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht. Auch dies drüfte aber ein recht langwieriger Prozess werden. In nationalen Umfragen steht die AfD derzeit bei über 20 Prozent, bei den Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern im September könnte sie sogar stärkste Partei werden, laut dpa.

Fenix-magazin/SIM/dpa

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