Bereitet Deutschland einen Haftbefehl gegen 11 Angehörige der kroatischen UDBA (des Staatssicherheitsdienstes) vor?
Nach dem 1. Juli dieses Jahres und dem erwarteten Beitritt Kroatiens in die EU werden durch rechtlichen Automatismus auch diejenigen Fälle gelöst, für deren Klärung in Kroatien bislang kein starker politischer Wille bestand. Unter diesen ist auch die am meisten erwähnte Frage der Verhaftung und Aushändigung von Agenten des jugoslawischen Staatssicherheitsdienstes (SDS) an Deutschland. Sie werden verdächtigt, Attentate auf kroatische politische Emigranten, Antagonisten des damaligen kommunistischen Regimes, in Deutschland vorbereitet und verübt zu haben. Obwohl die Bundeskriminalpolizei schon vor einigen Jahren internationale Steckbriefe erlassen und den Preis von je 5000 Euro für die Informationen angeboten hatte, die zur Verhaftung oder Aushändigung der vier damals hochpositionierten SDS-Funktionären hätte führen können, wurden diese weder verhaftet noch an Kroatien ausgehändigt. Laut deutschen Medien wurde der Grund für die Nicht-Auslieferung von Josip Perković, Zdravko Mustač, Ivan Lasić und Boris Brnelić meistens ihrem Schutz seitens der damaligen Regierungsspitze und des Präsidenten Stipe Mesić zugeschrieben. Die Vermutung wurde deshalb angestellt, weil der Sohn von Perković, Saša, Berater im Büro des ehemaligen Präsidenten Mesić war und auch Berater im Büro des aktuellen Präsidenten Ivo Josipović ist.
Die neuste im Hrvatski list (im Kroatischen Blatt) veröffentlichte Information, dass „das amtliche Berlin“ den Haftbefehl gegen elf kroatische Staatsbürger, ehemalige Funktionäre des jugoslawischen, als UDBA bekannten, Geheimdienstes vorbereitet, wurde von deutschen Quellen nicht offiziell bestätigt. Die Information wird mit dem jüngsten Besuch des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck in Kroatien sowie durch seine Aufforderung an Kroatien, sich „aktiver mit der eigenen Vergangenheit auseinanderzusetzen“ in Beziehung gebracht. Die Rechtsexperten, die diese Problematik verfolgen, gehen mit den neuesten Informationen sehr vorsichtig um. Obwohl die Gründe für die Vorbereitung des deutschen Haftbefehls logisch sind, ist die Berufung auf „das amtliche Berlin“ und nicht auf eines der staatlichen Verfolgungsorgane das, was Zweifel hervorruft. Da auch früher verschiedenste Desinformationen und Rauchschleier seitens der Beschützer der ehemaligen UDBA-Angehörigen aus Kroatien verbreitet wurden, zweifeln kroatische Rechtsexperten aus Deutschland daran, dass dem Hrvatski list die Informationen absichtlich unterschoben wurden, um die Möglichkeit der Vorbereitung und Erlassung des EU-Haftbefehls in Kroatien geheim zu halten, bevor dieser in Deutschland erlassen wird. In diesem Fall würde das Land, das als erstes einen solchen Befehl erlässt, das Prioritätsrecht erwerben. Die Tatsache, dass die Verbrechen auf dem Gebiet Deutschlands verübt wurden, hätte keinen ausschlaggebenden Einfluss darauf, wo der Prozess geführt wird. Die Wahrheit wird spätestens in sechs Monaten bekannt.
Schrieb : Ivan Mandić