Stadt Frankfurt hält an Karfreitag am gesetzlichen Tanzverbot fest

Auch in diesem Jahr hält die Stadt Frankfurt an Karfreitag am gesetzlichen Tanzverbot fest. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) gibt sich am Dienstag unnachsichtig und entschlossen. „Das Tanzverbot wird durchgesetzt“, kündigt seine Büroleiterin Andrea Brandl an. Streifen der Stadtpolizei sollen demnach kontrollieren. Und Clubs und Discos, die an Karfreitag zum Tanz laden, droht „ein Bußgeld ab 1000 Euro“, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Kirchendezernent Uwe Becker (CDU) gibt den Ton vor in der schwarz-grünen Stadtregierung. „Der Karfreitag ist als christlicher Feiertag dem Gedenken an das Leiden und die Kreuzigung Jesu Christi gewidmet – das verträgt sich nicht mit lautem und ausgelassenem Feiern“, erklärt der Politiker. Das heißt konkret: Nach dem Hessischen Feiertagsgesetz sind von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag um Mitternacht öffentliche Tanzveranstaltungen verboten, an gesetzlichen Feiertagen zudem von 4 Uhr bis 12 Uhr.

Es bleibt freilich abzuwarten, ob die Stadt den martialischen Ankündigungen auch Taten folgen lässt. Im vergangenen Jahr hatte es recht wenig Bußgelder gegeben. Dafür aber Protest: Die Grüne Jugend Hessen hatte demonstrativ an Karfreitag zur Tanzveranstaltung geladen. In diesem Jahr aber wird der Koalitionspartner im Römer von solchen Aktionen absehen, wie der Sprecher des Kreisvorstands der Grünen, Bastian Bergerhoff, der FR versichert.

Kirchendezernent Becker geht aber noch einen Schritt weiter. Der Kreisvorsitzende der Frankfurter CDU lehnt öffentlich alle Versuche ab, das Feiertagsgesetz zu lockern – entsprechende Bestrebungen gibt es derzeit zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Der CDU-Politiker, der auch OB-Kandidat seiner Partei im Jahr 2018 sein möchte, verkündet am Dienstag: „Die christlichen Feiertage sind in unserer Kultur fest verankert – wir können nicht bei jeder Gelegenheit diese Ankerpunkte unserer Gesellschaft lösen und uns dann wundern und beklagen, wenn unser Wertegerüst Schaden nimmt.“

Es stelle keine besondere Einschränkung dar, an wenigen Tagen im Jahr auf lautes Feiern zu verzichten. Stattdessen handele es sich um „ein Gebot des Respekts gegenüber unseren Mitmenschen“, so Becker.

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