Integrationsministerin Irene Alt weist den Vorwurf der CDU-Fraktion zurück, das Land wende geltendes Recht zur Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden nicht konsequent auf Menschen aus den sicheren Herkunftsstaaten an. „Wir setzen die EU-Rückführungsrichtlinie konsequent um, nach der die freiwillige Rückkehr immer einer Abschiebung vorzuziehen ist. Dementsprechend setzt das Land auf die Beratung zur freiwilligen Rückkehr. Hat diese keinen Erfolg, werden Ausreisepflichtige selbstverständlich abgeschoben. Für den Vollzug der Abschiebung sind die Kommunen zuständig“, stellt Ministerin Irene Alt richtig. „Selbstverständlich setzt die Landesregierung geltendes Bundesrecht um.“
Alt weist darauf hin, dass jeder Rückführung ein abgeschlossenes Asylverfahren vorausgehen muss. Ministerin Alt: „Auch Asylsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten haben das Recht auf ein ordentliches Asylverfahren.“