Das Pentagon setzt auf Anweisung von US-Präsident Trump auch das Militär bei den gewaltsamen Protesten in Los Angeles ein. In Deutschland wäre ein solcher Einsatz gegen Demonstranten so nicht denkbar.
In Deutschland unterliegt ein Einsatz der Bundeswehr im Innern strengen gesetzlichen Vorgaben, die sich von den USA und dem Einsatz von Marineinfanteristen in Los Angeles unterscheiden. Erkennbar ist ein Rechtsrahmen, der verhindern soll, dass die Regierungsmehrheit jemals Streitkräfte missbräuchlich gegen Demonstranten oder auch politische Gegner in Stellung bringen könnte.
In der politischen Praxis werden Soldaten vor allem in Amtshilfe für den Katastrophenschutz oder auch die Gesundheitsversorgung eingesetzt, wenn Landkreise und kreisfreie Städte wegen Überforderung Unterstützung brauchen. Jedoch muss zunächst geprüft werden, ob andere zivile und nichtmilitärische Stellen unterstützen können.
Einsatz bei Hochwasser oder während Corona-Pandemie
«Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe», heißt es dazu in Artikel 35 des Grundgesetzes. Im Inland war die Bundeswehr bisher unter anderem bei den Hochwasserkatastrophen, Waldbränden oder während der Corona-Pandemie eingesetzt.
Für eine Situation, in der die Demokratie selbst gefährdet ist, gibt das Grundgesetz der Bundesregierung aber eine besondere Handhabe, um dem inneren Notstand zu begegnen.
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen», heißt es in Artikel 87a. Aber: «Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.»
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern mehrfach befasst und auch die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr betrachtet. Die Befugnisse der Soldaten leiten sich in diesem Fall davon ab, was auch der um Hilfe bittenden Behörde erlaubt wäre.
Der Wissenschaftliche Dienst schrieb 2016: «Folglich darf danach die Bundeswehr, wenn sie der Polizei allgemeine Amtshilfe leistet, auch hoheitliche Maßnahmen übernehmen, jedoch nur solche, die auch die Polizei zulässigerweise durchführen dürfte.»
Fenix-magazin/MD/dpa